Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs)
1.1 Vertragsgegenstand ist die zeitlich begrenzte Überlassung von Trekking-Camps zur Übernachtung.
1.2. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald e. V (im folgenden Naturpark genannt) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Gast bestätigt mit seiner Buchung im Internet unter www.trekking.naturpark-sfw.de von diesen Kenntnis genommen zu haben.
1.3 Die Trekking-Camps sind Bestandteil des Angebots „Trekking im Schwäbisch-Fränkischen Wald“ des Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald e. V und seinen Kooperationspartnern.
2. Vertragsschluss/Zahlungsmodalitäten2.1 Mit seiner elektronischen Anmeldung bietet der Gast Naturpark den Abschluss eines Vertrages über die Nutzung von Trekking-Camps zur Übernachtung verbindlich an.
2.2. Der Vertrag kommt mit dem Gast dadurch zustande, in dem der Naturpark dem Gast die Buchung elektronisch bestätigt.
2.3. Die Anmeldung erfolgt durch den Gast. Der Gast haftet entsprechend der gesetzlichen Vorschriften für Mitreisende. Dem Gast wird daher empfohlen, Mitreisende über diese AGBs in Kenntnis zu setzen. Für die Vertragserfüllung haftet der Gast.
2.4. Alle Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
2.5. 2.5. Soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart, ist der Gesamtpreis durch den Gast sofort während der Buchung über Paypal oder Kreditkarte zu entrichten. Nach Zahlung der Gesamtpreises erhält der Gast auf elektronischem Wege die Rechnung zugesandt, die gleichzeitig auch als Buchungsbestätigung dient. Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung/Rechnung auf Verlangen dem Camp-Betreuer vor Ort vorzuzeigen.
2.6. Mit der Rechnung werden dem Gast die genauen Daten über die Lage der gebuchten Plätze (GPS-Daten) zugesandt. Die Benutzung eines GPS-Gerätes wird empfohlen.
2.7. Preise (Stand 04.06.2025): 15 Euro (inkl. MwST) pro Zelt (max. 3 Personen pro Zelt).
3. Leistungen3.1 Der Umfang der zu erbringende Leistung ergibt sich aus der Benutzerordnung im Internet (www.trekking.naturpark-sfw.de), sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung.
3.2 Die Trekking-Camps sind in der Zeit von 01.05. bis 31.10. eines jeden Jahres maximal für eine Nacht buchbar. Die genauen Daten, an denen die einzelnen Trekking-Camps zugänglich sind, können jedoch aus naturschutzrechtlichen und witterungsbedingten Gründen variieren und sind daher in der Belegungsvorschau unter der Rubrik „Buchung“ auf unserer Website einsehbar. Für die Nutzung der Plätze benötigt der Gast eine gültige Buchungsbestätigung (näheres hierzu regelt Punkt 2.).
3.3 Die Anreise auf das Trekking-Camp kann ab 15:00 Uhr am Tag der Übernachtung erfolgen. Die Abreise vom Trekking-Camp muss bis spätestens 12:00 Uhr erfolgen.
3.4 Die Betreiber der jeweiligen Trekking-Camps sind im Anhang zu diesen AGBs aufgelistet.
4. Rücktritt/Kündigung/Abbruch/höhere Gewalt4.1 Der Gast kann vor oder nach einem Aufenthalt eine kostenlose Stornierung geltend machen, wenn eine amtliche Unwetterwarnung für den gebuchten Zeitraum der jeweiligen Gemeinde, in der das Trekking Camp liegt, vorliegt.
4.2 Will der Gast aus persönlichen Gründen von dem Aufenthalt im Trekking Camp zurücktreten fallen Stornierungskosten in Höhe des gezahlten Preises für den Aufenthalt an.
4.3 Der Naturpark hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn dringende Gründe dies erfordern. Dringende Gründe sind insbesondere höhere Gewalt und bei Vertragsschluss unvorhersehbare Umstände, die zu einer Gefährdung von Leib und Leben der Trekking-Camp Gäste führen können (z. B. Verkehrssicherungspflicht). Der Naturpark hat den Gast unverzüglich nach Kenntniserlangung in Textform über diese Stornierung in Kenntnis zu setzen. In diesem Falle erstattet der Naturpark dem Gast den Preis zurück.
5. Haftung5.1 Gast und Teilnehmende werden darauf hingewiesen, dass der Boden der Trekking-Camps uneben und mit Wurzeln versehen sein kann und insofern Sturz- oder Stolpergefahr besteht. Des Weiteren können Äste, Insekten oder sonstige Tiere oder sonstige von der Natur stammende Unregelmäßigkeiten Verletzungen des Gastes und der Teilnehmenden hervorrufen oder Beschädigungen an deren Gegenständen verursachen.
5.2 Der Gast verzichtet grundsätzlich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aller Art gegenüber dem Naturpark, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Trekking-Camps entstehen.
5.2.1 Der Haftungsverzicht gilt jedoch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des jeweiligen Betreibers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Bediensteten oder Beauftragten des Betreibers beruhen.
5.2.2 Der Haftungsverzicht gilt nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung derer Bediensteten oder Beauftragten beruhen.
5.3 Der Gast haftet für jegliche entstandene Schäden an Inventar, Gelände und Ausstattungsgegenständen (wie Toilettenhäusschen, Zeltplätze/-Plattformen und Feuerstelle) des gebuchten Trekking-Camps, die durch ihn selbst oder weiteren Teilnehmenden schuldhaft verursacht wurden. Aufsichtspflichtige Gäste haften für aufsichtsbedürftige Teilnehmende nach den gesetzlichen Vorschriften.
5.4 Der Gast haftet insbesondere für Schäden, die durch ihn selbst oder die Teilnehmenden wegen sorglosen Umgangs mit Feuer oder des Anzündens von Feuer in Zeiten hoher Waldbrandgefahr fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Dem Gast wird dringend empfohlen, sich am Tag vor der Anreise im Internet auf der Homepage des Deutschen Wetterdienstes unter www.dwd.de über den aktuellen Grad der Waldbrandgefahr in der Region zu informieren.
5.5 Der Gast haftet für sämtliche Sach- und Körperschäden, die von ihm schuldhaft verursacht worden sind.
6. Pflichten des Gastes6.1 Der Gast erkennt mit seiner Buchung die Benutzungsordnung für die Trekking-Camps verbindlich an, die ihm mit den Buchungsunterlagen zugesandt werden und setzt auch Teilnehmende über die Benutzungsordnung in Kenntnis. Diese Regelungen sind von Gästen und Teilnehmenden zwingend einzuhalten. Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen kann der zur Überwachung eingesetzte Camp-Betreuer auf dem jeweiligen Trekking-Camp das Hausrecht ausüben. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.
6.2 Der Gast hat sich spätestens am Tag vor der Nutzung des Trekking-Camps beim Deutschen Wetterdienst über die Prognose der Waldbrandgefahr und Unwetterwarnungen zu informieren. Wird vom Deutschen Wetterdienst für die relevanten Gebiete die Waldbrandgefahrenstufe (der Waldbrandgefahrenindex) 4 (hohe Gefahr) oder 5 (sehr hohe Gefahr) vorhergesagt, darf die Feuerstelle nicht benutzt und kein offenes Feuer entzündet werden. Die Feuerstelle darf insbesondere nicht benutzt werden, wenn der Betreiber vor Ort ein Feuerverbot verhängt hat. Dieses Verbot gilt unabhängig von dem aktuellen Waldbrandgefahrenindex .
6.3 Feuer darf ausschließlich in der vorhergesehenen Feuerstelle entzündet werden und nur unter dauernder Aufsicht brennen. Beim Verlassen des Trekking-Camps muss sichergestellt sein, dass das Feuer vollständig gelöscht ist.
7. Rechtswahl/GerichtsstandEs gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des jeweiligen Naturparks.
8. Salvatorische KlauselDie Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem Zweck der ungültigen Regelung nach dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Betreiber Trekking-Camps (Kooperationspartner):
Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald
Trekking-Camp | Betreiber |
Camp Waldlicht | Gemeinde Spraitbach Kirchplatz 1 73565 Spraitbach |
Camp Förstersruh | Gemeindeverwaltung Gschwend Gmünder Straße 2 74417 Gschwend |
Camp Leinglück | Gemeindeverwaltung Abtsgmünd Rathausplatz 1 73453 Abtsgmünd |
Vertragspartner Projekt Trekking Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald
Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald Marktplatz 8, 71540 Murrhardt Telefon: 07192-9789-000 E-Mail: info@naturpark-sfw.de
Homepage: www.trekking.naturpark-sfw.de